Allg. Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen


Unsere Allgemeinen Geschäfts Bedingungen (AGB) & Mietbedingungen

Stand: 01.06.2018

 

 

Für die Vermietung des Ferienhauses Oase 85 (Haus 85), Zuiderdiepstraatweg 2,
NL-3251 LW, Stellendam, (Niederlande) - im Ferienpark "Buitenplaats Onderdemolen",
gelten zwischen Vermieter und Mieter folgende Bedingungen als vereinbart:

§ 1 Vermieter

Das Ferienhaus Oase 85, im "Buitenplaats Onderdemolen" wird von dem alleinig Nutzungsberechtigten: Nikolaj Backhaus, Mönengasse 35, D-50321 Brühl, nachfolgend Vermieter genannt, zu Erholungszwecken vermietet.

Die Adresse des Ferienhauses Oase 85 lautet:

Ferienhaus Oase 85 (Haus 85), Zuiderdiepstraatweg 2, NL-3251 LW Stellendam, Niederlande,
nachfolgend Ferienhaus, bzw, Mietobjekt genannt. 

Der Ferienpark heißt: Buitenplaats Onderdemolen


§ 1.2 Mieter

Als Mieter gilt derjenige, welcher willentlich per schriftlicher Unterschrift mit dem Vermieter einen  Mietvertrag abgeschlossen hat. Mit dieser Unterschrift erkennt der Vermieter den Mieter als Mietvertragspartner an.
Mündliche Abreden sind im Mietvertrag festzuhalten. Alle Kosten und Nebenkosten der Ferienwohnung, innerhalb und während der Mietvertragsdauer, werden im Mietvertrag aufgelistet und dem Mieter aufgezeigt. Dem Mieter obliegt es, ob er diese Kosten annehmen will, oder den Mietvertrag durch "Nichtunterzeichnung" ablehnt. Der Mieter hat später keinen Anspruch mehr auf die Erfüllung des Mietvertrags. Der Vermieter haftet nicht für Verzug.

 

§ 2 Buchung

2.1

Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese allgemeinen

Geschäftsbedingungen vom Mieter als gelesen und als anerkannt.

2.2

Bei Buchungen über den Vermieter macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form eines zugesandten schriftlichen Mietvertrages. Die Buchung des Ferienhauses ist verbindlich sobald die Anzahlung von 30% erfolgt ist.

Mit der Anzahlung durch den Mieter erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese allg. Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen) als verbindlich an.

2.3

Bei der telefonischen Buchung oder Buchung über Onlineportale kommt der Vertrag durch Abgabe der gegenseitigen Willenserklärung am Telefon oder per elektronische schriftliche Übermittlung und die telefonische und daraufhin die schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.4

Das Ferienhaus darf höchstens zu der gemeinsam mit dem Vermieter vereinbarten Buchungszeit genutzt werden.

Das Ferienhaus darf höchstens mit der bei der Buchung (Mietvertrag) angegebenen Personenzahl genutzt werden.

Besucher des Mieters, die als Gäste beim Mieter übernachten, sind gesondert im Park zu melden.

Das ist erforderlich, um die Auflagen der Rettungs- und Notfallpläne zu erfüllen.

 

§ 3 Mietzahlung

In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmietkosten nach Erhalt des Mietvertrages geleistet werden. Die Rest-Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend sofort zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.

 

§ 4 Nebenkosten/Kaution

Die Nebenkosten für Gas, Wasser, Strom und Internet werden gesondert berechnet.

Die Endreinigung wird gesondert berechnet.

Der KFZ-Stellplatz ist im Mietpreis enthalten (Platz 85).

Es kann eine Kaution erhoben werden, die nach beanstandungsfreier Ferienhausübergabe und Schlüsselrückgabe erstattet wird.

Bettwäsche / Handtücher sind selbst mitzubringen.

 

§ 5 Schlüsselübergabe

5.1

Der Mieter erhält die Ferienhausschlüssel (2 Stk.) sowie den Chip für die Schrankenanlage

(1 Stk.) an der Rezeption in einem Schlüsseltresor im Park. Vor Abreise muss der Schlüssel samt Chip zurück in den Tresor gelegt werden. Des weiteren erhält der Mieter einen Code für den Nachtzugang, der wöchentlich wechselt.

 

 

§ 6 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss das Ferienhaus ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Das Haus muss besenrein übergeben werden. Die Geschirreinigung und Abfallentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden. (Bei Abreise daran denken: Markise reinkurbeln, Außengrill bitte sauber machen.)

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung:

7.1

Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten,

um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.

7.2

Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Hauses und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung, Ordnung und Lüftung der Räume zu sorgen. Ansonsten darf im Haus alles genutzt werden, was vorhanden ist.

7.3

Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt

Der Mieter ist für alle am Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner Obhutspflicht für fremdes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm, oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden sowie übermäßige Abnutzung und das Einschleppen von Ungeziefer aufzukommen, die während seines Aufenthaltes in und am Mietobjekt entstehen.

Dies gilt auch für Schäden durch fahrlässiges Offenlassen von Türen und Fenstern etc.

Schäden am Mietobjekt sind umgehend und nicht erst bei der Abreise beim Vermieter anzuzeigen. Dabei ist es egal, wer den Schaden verursacht hat, es geht darum, dass schnellstens eine Reparatur erfolgt, um für spätere Mieter ein einwandfreies Inventar zu bieten.

Ebenfalls ist im Mietobjekt eventuell auftretendes Ungeziefer unverzüglich anzuzeigen.

Alle Schäden sind - soweit möglich - spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu beheben / ersetzen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

7.4

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits bezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

§ 8 Rauchen

Das Rauchen innerhalb des Ferienhauses ist nicht gestattet.

Der Mieter kann zum Rauchen ggf. die Terrasse und den Garten nutzen,

notfalls bei Regen den Schuppen, oder vor der Haustür. Bitte Aschenbecher benutzen, keinesfalls die Kippen achtlos weg schnippen.

Zigaretten bitte nur im Hausmüll entsorgen und nicht in den Garten werfen.

 

§ 9 Haustiere

Das mitbringen von Hunden ist nach Absprache gestattet.

Diese müssen im Park an der Leine geführt werden.

Hundekot muss im Park und im Garten sofort entfernt werden.

Gassi gehen, bitte möglichst nur außerhalb des Parks.

Pro Hund wird eine Gebühr von 25 Euro/Woche erhoben.

 

§ 10 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderisch, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstigen Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Illegale Streaming Filme, bzw. illegale Daten, zum Downloaden sind nicht gestattet.

Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb die Internetnutzung innerhalb des Ferienhauses nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter für eventuelle illegale Downloads haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

Teilen sie diese Internet-Nutzungsbedingungen bitte auch ihren Kindern/Jugendlichen mit.

 

§ 11 PKW-Stellplatznutzung

11.1

Der Mieter verpflichtet sich, nur dem ihm vermieteten Stellplatz (Platz 85) zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.

Weitere Stellplätze stehen auf dem Parkplatz an der Hauptstraße kostenlos zur Verfügung.

Bitte beachten: Die Benutzung der Parkplätze vor dem Hallenbad ist nicht gestattet!

11.2

Alle allgemeinen technischen behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde sind zu beachten.

11.3

Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer o.ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere Umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

11.4

Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

11.5

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Nutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeuges. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

 

§ 12 Gartennutzung

Der Garten, sowie die gesamte Nutzung steht dem Mieter zur freien Verfügung.

 

§ 13 -A Übertragung auf Dritte

Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich. Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

 

§ 13-B Rücktritt vom Vertrag

13-B.1

Ein notwendiger Rücktritt  vor der Anreise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich das Ferienhaus nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch

nach folgender Staffelung:

bis zu 35 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises

bis zu 21 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises

bis zu 11 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

danach bis zu 100 %

Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kostenversicherung wird dringend empfohlen.

13-B.2

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen,

bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Mietvereinbarung sowie der Platz- und/oder Hausordnung der Ferienanlage Buitenplaats-Onderdemolen, sowie nachhaltigen Störungen des Hausfriedens - jeweils nach vorausgegangener Abmahnung durch den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dritten, beispielsweise Personal der Ferienanlage.

Wenn in Folge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (Hochwasser, Brand, Sturm o.a. Ereignisse oder Elementarschäden) die Nutzung des Mietobjektes unmöglich geworden ist.

13-B.3

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

§ 14 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Mietobjekts entstehen.

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Vermieters für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts nach landesüblichen Maßstäben. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Gas- Wasser- Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

 

§ 15 Schriftform

Andere als in dem Mietvertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen haben nur Bestand, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Die allgemeine Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung.

 

§ 16 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien:
Amtsgericht-Brühl, D-50321 Brühl.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und sind weiterhin gültig.